Einkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen von Rotor Clip

  1. BESTELLUNGEN UND ANNAHME:Jede vom Käufer aufgegebene Bestellung oder Bestellung (eine „Bestellung“) für die darin beschriebenen Produkte und/oder Dienstleistungen (zusammen die „Produkte“) unterliegt dieser Vereinbarung, zusammen mit allen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die der Käufer einvernehmlich schriftlich vereinbart hat. Die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer erfolgt, wenn einer der folgenden Umstände eintritt: (I) Erhalt einer schriftlichen Annahme einer Bestellung oder einer schriftlichen Mitteilung, dass der Verkäufer die Produkte liefern wird; (ii) Bereitstellung von Produkten durch den Verkäufer an den Käufer; und (iii) jedes andere Verhalten des Verkäufers, das das Bestehen eines Vertrags über die Produkte anerkennt. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen zwischen Käufer und Verkäufer und stellt die gesamte und einzige Vereinbarung zwischen ihnen in Bezug auf die Produkte dar. Alle früheren Geschäftsvorgänge, Handelsgewohnheiten oder mündlichen Vereinbarungen, die nicht auf eine vom Käufer unterzeichnete schriftliche Vereinbarung reduziert sind, sind für den Käufer nicht bindend.
  2. PREISGESTALTUNG: Der Verkäufer garantiert, dass die dem Käufer in Rechnung gestellten Preise, wie im Zeitplan dieser Bestellung angegeben, nicht höher sind als die Preise, die von anderen für ähnliche Mengen zu ähnlichen Bedingungen während des Zeitraums von sechzig (60) Tagen vor der Ausführung dieser Bestellung aufgegeben wurden. Falls der Verkäufer gegen diese Garantie verstößt, werden die Preise der Artikel entsprechend gesenkt. Wenn der Preis in einer Bestellung weggelassen wird, ist der Preis des Verkäufers der niedrigste aktuelle Nettopreis, den der Verkäufer einem anderen Kunden für dieselben oder kommerziell ähnliche Waren angeboten hat, jedoch nicht höher als der Preis, den der Verkäufer dem Käufer zuletzt angeboten hat.
  3. ZUSCHLÄGE: Sofern zum Zeitpunkt der Bestellung keine vorherige Annahme und schriftliche Genehmigung durch den Käufer erteilt wurde, werden keine zusätzlichen Zuschlagspositionen auf Rechnungen gezahlt.
  4. VERPACKUNG UND VERSAND: Die Artikel werden vom Verkäufer gemäß den Anweisungen des Käufers verpackt und versendet, um die niedrigsten Transportkosten zu gewährleisten, die Anforderungen des Spediteurs zu erfüllen und sicherzustellen, dass kein Gemetzel durch Wetter und Transport verursacht wird. Die Kosten hierfür sind im Preis der Artikel enthalten.
  5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Versand an den Käufer bezahlt.
  6. STEUERN: Der Käufer haftet nicht für Steuern, es sei denn, die Höhe dieser Steuern wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Verkäufer darf keine Steuern auf den Preis von Produkten aufschlagen, zu deren Kauf der Käufer berechtigt ist, auf freigestellter Basis, sofern der Käufer dem Verkäufer die gesetzlich vorgeschriebenen Freistellungsbescheinigungen oder ähnliche Dokumente vorlegt, um befreite Käufe zu tätigen. Der Verkäufer stellt dem Käufer die Unterlagen zur Verfügung, die der Käufer benötigt, um Steuergutschriften, Rückerstattungen, Rabatte oder ähnliche Steuerermäßigungen zu beantragen, die dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
  7. LIEFERUNG: Sofern nicht anders angegeben, erfolgen alle Lieferungen und Preise auf Wunsch des FOB-Käufers. Sofern nicht anders angegeben, ist der Verkäufer verpflichtet, die in der Bestellung angegebenen Transportwege einzuhalten. Andernfalls kann der Verkäufer etwaige überhöhte Frachtkosten abbuchen. Das Eigentum an den Produkten und das Verlustrisiko gehen mit Erhalt auf den Käufer über. Sofern vom Käufer nicht schriftlich etwas anderes genehmigt wurde, darf der Verkäufer die Artikel nicht vor dem Zeitplan herstellen, produzieren oder liefern oder anderweitig die Anforderungen des Käufers antizipieren.
  8. AUSFALL DER LIEFERUNG: Wenn ein in einer Bestellung angegebener Liefertermin nicht eingehalten werden kann, informiert der Verkäufer den Käufer innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Bestellung. Nach Wahl des Käufers wird (i) ein neuer Liefertermin vereinbart oder (ii) der Käufer kann eine Bestellung ganz oder teilweise stornieren, ohne dass eine Strafe oder Haftung anfällt. Wenn der Verkäufer nicht zum angegebenen Zeitpunkt liefert oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstößt, kann der Käufer zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die ihm im Rahmen dieses Vertrags oder gesetzlich zustehen, eine Bestellung in Bezug auf nicht gelieferte Produkte ganz oder teilweise stornieren, und zwar ohne Haftung für Kosten im Zusammenhang mit dem stornierten Teil einer Bestellung. In keinem Fall haftet der Käufer für entgangene Gewinne.
  9. ÄNDERUNGEN/KÜNDIGUNG VON BESTELLUNGEN: Der Käufer kann eine Bestellung ändern. Jeder Anspruch des Verkäufers auf eine Anpassung des Kaufpreises oder der Lieferdaten aufgrund einer solchen Änderung muss vom Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Änderungsbestellung des Käufers durch den Verkäufer schriftlich beim Käufer geltend gemacht werden; andernfalls verzichtet der Verkäufer auf sein Recht auf eine solche Anpassung. Nach Eingang des Berichtigungsanspruchs des Verkäufers kann der Käufer eine Bestellung ganz oder teilweise stornieren, ohne dass dem Verkäufer gegenüber eine Haftung besteht. Wenn der Käufer eine Bestellung für Produkte, die bereits an den Käufer versendet wurden, ganz oder teilweise storniert, hat der Verkäufer Anspruch auf eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von zehn Prozent (10%) der tatsächlichen Produktkosten für den Teil der Bestellung, der storniert wurde, und der Käufer trägt die Frachtkosten. Die Wiedereinlagerungsgebühr und die Frachtdeckung sind das einzige Rechtsmittel des Verkäufers bei Stornierung von versendeten Produkten. Der Käufer kann eine Bestellung aus einem der folgenden Gründe stornieren:

ein. Wenn der Verkäufer die Lieferung oder Erbringung der Dienstleistungen innerhalb der angegebenen Frist oder Verlängerung verweigert oder nicht ausführt.

b. Wenn der Verkäufer andere Bestimmungen dieser Bestellung nicht einhält oder so keine Fortschritte erzielt, die die Ausführung dieser Bestellung gemäß seinen Bedingungen gefährden könnten, und wenn er einen solchen Fehler nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen für einen längeren Zeitraum behebt, den der Käufer durch schriftliche Mitteilung nach Erhalt einer Mitteilung des Käufers, in der ein solches Versäumnis angegeben ist, genehmigen kann.

c. Wenn der Verkäufer zahlungsunfähig wird oder eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt oder einen Rechtsbehelf nach einem Gesetz über den Schuldenerlass einlegt, oder falls ein Insolvenzverwalter für das Eigentum des Verkäufers ernannt wird, und soweit der Käufer dieses Kündigungsrecht rechtmäßig ausüben kann. Zusätzlich zu allen Rechtsbehelfen, die dem Käufer nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, kann der Käufer im Falle einer solchen Kündigung Lieferungen kaufen oder herstellen und/oder vom Verkäufer verlangen, das Eigentum zu übertragen und dem Käufer das gesamte Eigentum zu liefern, das vom Verkäufer im Rahmen dieser Bestellung hergestellt oder beschafft wurde, und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für alle zusätzlichen Kosten, die dem Käufer entstehen.

10. VERKÄUFERGARANTIE: Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte:

ein. Entspricht den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder anderen Beschreibungen, die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden;

b. Wird neuwertig und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein;

c. Wird frei und frei von allen Pfandrechten und Belastungen sein;

Entspricht allen anderen Garantien, die tatsächlich oder gesetzlich vorgesehen sind. Solche Garantien gelten für den Käufer und seine Kunden und bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam, und der Verkäufer darf durch die Inspektion oder Bezahlung der Produkte durch den Käufer nicht von diesen Garantien entbunden werden. Der Verkäufer wird die von den Herstellern oder Lieferanten der in die Produkte integrierten Materialien oder Geräte gewährten Garantien einholen und an den Käufer oder den Kunden des Käufers abtreten und wird seinen Verpflichtungen nachkommen, damit diese Garantien in vollem Umfang in Kraft bleiben. Der Käufer und seine Kunden können die Produkte auf Anfrage im Werk des Verkäufers besichtigen. Der Verkäufer verpflichtet sich, Geräte, deren Garantiezeit abgelaufen ist, zu reparieren, wobei die tatsächlichen Reparaturkosten fünfzig Prozent (50%) des aktuellen empfohlenen Listenpreises nicht überschreiten dürfen. Der Endverbraucher zahlt alle Versand- und Lieferkosten in beide Richtungen für Reparaturen außerhalb der Garantie. Der Verkäufer verpflichtet sich, diesen Reparaturservice für die Kunden des Käufers für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren nach Ablauf der Garantiezeit aufrechtzuerhalten.

11. FLOWDOWN: Der Verkäufer leitet alle geltenden Anforderungen, einschließlich der Kundenanforderungen, an die Lieferkette weiter. 12. ENTSCHÄDIGUNG: Der Verkäufer wird den Käufer, seine Direktoren, verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter vor allen Ansprüchen verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die geltend machen, dass (i) geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte verletzt oder beeinträchtigt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder Dienstleistungsmarken; (ii) Sachschäden, Verletzungen oder Tod von Personen oder alle anderen Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben (einschließlich gezahlter Urteile) und Anwaltskosten (und Auslagen, die vernünftigerweise anfallen), die sich aus dem Kauf ergeben, Verwendung oder Betrieb von Produkten; oder (iii) Verletzung von Gesetzen, Gesetzen oder Verordnungen oder behördlichen behördlichen Anordnungen, Regeln oder Vorschriften durch solche Produkte oder deren Herstellung, Besitz, Verwendung oder Verkauf. 13. EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZE: Der Verkäufer garantiert und versichert, dass jedes Produkt allen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Verwaltungsregeln und Anordnungen auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene entspricht. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, alle geltenden Federal Acquisition Regulations (EARs) und Executive Orders einzuhalten. Der Verkäufer garantiert, dass jedes Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung durch den Verkäufer an den Käufer keine gefährlichen oder giftigen Substanzen enthält. Der Verkäufer garantiert ferner, dass er alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen in Bezug auf die Herstellung und den Verkauf der Produkte in den jeweiligen Ländern einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“), die EU-Richtlinie 2002/195/EG (27. Januar 2003) (RoHS-Richtlinie): die EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) in der jeweils gültigen Fassung; und alle anderen geltende Normen, die dann in dem Land gelten, aus dem das Material importiert wurde oder aus dem es exportiert wurde. Der Verkäufer versichert ferner, dass er alle geltenden Gesetze, Exekutivverordnungen und Vorschriften auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene zum Thema Arbeit und Chancengleichheit bei der Beschäftigung einhält und auch weiterhin einhalten wird. 14. WEITERE ANFORDERUNGEN: Der Verkäufer stellt alle vom Kunden des Käufers benötigten Testberichte, Zeichnungen, den Startservice und andere technische Dienstleistungen zur Verfügung, sofern der Verkäufer über diese Anforderungen informiert wurde oder ihm anderweitig bekannt ist. Zertifizierte Testberichte müssen vom Verkäufer anhand der Bestellnummer des Käufers für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Jahren ab Versanddatum aufbewahrt werden. Für bestimmte Teile, die vom Kunden von Rotor Clip als kritisch eingestuft oder anderweitig spezifiziert wurden, müssen möglicherweise Qualitätsaufzeichnungen für einen längeren Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit aufbewahrt werden. Wir werden den Lieferanten innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren benachrichtigen, wenn die Qualitätsaufzeichnungen in eine längere Aufbewahrungsfrist fallen. Die Tests sollten gemäß den geltenden Spezifikationen oder Variationen gemäß unserer Bestellung durchgeführt werden. 15. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Der Verkäufer muss auf eigene Kosten eine oder mehrere Policen einer Produkthaftpflichtversicherung mit Billigung des Verkäufers mit Versicherungsgrenzen von mindestens 1.000.000$ sowie alle anderen Versicherungspolicen, die der Käufer vernünftigerweise verlangt, abschließen und den Käufer als zusätzlichen Versicherten in solchen Beträgen und in solchen Unternehmen benennen und alle anderen Bestimmungen enthalten, die für den Käufer zufriedenstellend sind und die Produkte abdecken, die im Rahmen dieser Vereinbarung an den Käufer verkauft werden. Alle diese Policen müssen vorsehen, dass der darin genannte Versicherungsschutz nicht ohne eine vorherige schriftliche Mitteilung an den Käufer gekündigt wird. Versicherungsbescheinigungen sind dem Käufer auf Anfrage auszuhändigen. 16. RECHTE UND RECHTSBEHELFE: Das Versäumnis des Käufers, ein Recht oder einen Rechtsbehelf durchzusetzen, bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder auf das Recht des Käufers, danach alle Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen. Der Verzicht des Käufers auf einen Verstoß gilt nicht als Verzicht oder sonstiger Verstoß. 17. ABTRETUNG DER VEREINBARUNG: Der Verkäufer darf diese Vereinbarung nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers abtreten oder seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. 18. VERLETZUNG DER GARANTIE: Nach Mitteilung an den Verkäufer kann der Käufer Schadensersatz für die Verletzung der Garantie oder einer anderen Vertragsbestimmung von den Beträgen abziehen, die dem Verkäufer auf einer Rechnung geschuldet sind, unabhängig davon, ob sich diese Rechnung auf die Transaktion bezieht, die den Verstoß verursacht hat oder nicht. ANWENDBARES RECHT: Die Vereinbarung wird nach den materiellen Gesetzen des Bundesstaates New Jersey geregelt, ausgelegt und ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts und unterliegt nicht dem Übereinkommen über den internationalen Warenkauf. Wenn es zu Streitigkeiten oder Kontroversen in Bezug auf diesen Vertrag kommt, können diese Streitigkeiten oder Kontroversen nur durch Beilegung vor staatlichen Gerichten oder vor Bundesgerichten in New Jersey eingereicht werden. Käufer und Verkäufer stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu und vereinbaren, dass sie die Zuständigkeit oder den Gerichtsstand dieser Gerichte nicht anfechten oder anfechten werden. 20. VERTRAULICHKEIT: Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um vertrauliche Informationen, und der Verkäufer wird die Vertraulichkeit dieser Vereinbarung strikt wahren. Die Informationen zu einer Bestellung werden vom Käufer unter der Voraussetzung bereitgestellt, dass sie nur zur Erfüllung dieser Bestellung verwendet werden können und werden. 21. SUBUNTERNEHMER: Wenn Artikel nach dem Entwurf des Käufers gefertigt werden sollen, bedürfen alle diesbezüglichen Unteraufträge durch den Verkäufer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Käufers. 22. QUALITÄT UND INSPEKTIONEN: Der Verkäufer gestattet dem Käufer, den Vertretern, Kunden und Beratern des Käufers sowie den Aufsichtsbehörden, die Einrichtungen des Verkäufers zu angemessenen Zeiten zu betreten, um diese Einrichtungen und alle Waren, Inventare, in Bearbeitung befindlichen Waren, Materialien, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Vorrichtungen, Messgeräte und andere Artikel und Prozesse im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags durch den Verkäufer zu überprüfen. Diese Genehmigung gilt für Kunden des Käufers auf jeder Ebene der Lieferkette. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass im Fall von Liefer-, Qualitäts- oder Betriebsproblemen, einschließlich verspäteter Lieferungen oder Lieferung fehlerhafter Waren, der Verkäufer dem vom Käufer benannten Vertreter gestattet, in der Einrichtung des Verkäufers anwesend zu sein, um die Abläufe des Verkäufers zu beobachten, bis diese Probleme zur angemessenen Zufriedenheit des Käufers gelöst sind. Wird eine Stichprobenuntersuchung durchgeführt und werden die Probenahmeverfahren vom Käufer nicht spezifiziert, müssen die Methoden auf der Grundlage bekannter statistischer Verfahren begründet und für die Anwendung geeignet sein. Der Verkäufer muss über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem verfügen. Dieses System muss allen vertraglich vorgeschriebenen Normen entsprechen. 23. HÖHERE GEWALT: Der Käufer kann einige oder alle der folgenden Maßnahmen ergreifen: (a) Ersatzwaren aus anderen verfügbaren Quellen kaufen. In diesem Fall werden die Mengen im Rahmen dieses Vertrags um die Mengen dieser Ersatzwaren reduziert und der Verkäufer erstattet dem Käufer alle zusätzlichen Kosten, die dem Käufer für die Beschaffung der Ersatzwaren im Vergleich zu den in diesem Vertrag festgelegten Preisen entstehen, (b) verlangen, dass der Verkäufer Ersatzwaren aus anderen verfügbaren Quellen (einschließlich Lagerbestand oder Inventar des Verkäufers) in Mengen bereitstellt und manchmal auf Anfrage des Käufers und bei Die in diesem Vertrag festgelegten Preise (c) setzen voraus, dass der Verkäufer alle in Bearbeitung befindlichen Materialien und Rohstoffe, die für die Herstellung der Waren im Inventar oder auf Lager des Verkäufers nützlich sind, zu den tatsächlichen Kosten des Verkäufers bereitstellt, und (d) verlangen, dass der Verkäufer Ersatzrohstoffe und Komponenten, die für die Herstellung der Waren nützlich sind, aus verfügbaren Quellen in Mengen und zu bestimmten Zeiten bereitstellt, und zwar zum niedrigeren der tatsächlichen Kosten des Verkäufers und dem entsprechenden anteiligen Teil des Warenpreises. 24. FINANZUNTERLAGEN: Der Käufer hat das Recht, auf eigene Kosten alle relevanten Bücher, Aufzeichnungen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen, Kapitalflussrechnungen, Gehaltsabrechnungen, Quittungen und andere damit verbundene Belege, einschließlich der Verwaltungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Richtlinien, Praktiken und Verfahren des Verkäufers (zusammen „Finanzinformationen“) zu prüfen und zu überprüfen, um: (a) alle Gebühren und andere Angelegenheiten im Rahmen dieses Vertrags zu belegen und (b) die allgemeine finanzielle Situation des Verkäufers zu beurteilen und fortwährende Fähigkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen dieser Vertrag. Der Verkäufer wird alle diese Dokumente für einen Zeitraum von vier (4) Jahren nach der endgültigen Zahlung im Rahmen dieses Vertrags aufbewahren und aufbewahren. Der Verkäufer wird dem Käufer einen angemessenen Zugang zu seinen Einrichtungen gewähren und auf andere Weise zusammenarbeiten und solche Prüfungen durch den Käufer erleichtern. Auf Anfrage des Käufers verpflichtet sich der Verkäufer, die angeforderten Finanzinformationen und alle nachfolgenden Finanzinformationen, Aktualisierungen oder Änderungen umgehend an den vom Käufer benannten Finanzvertreter weiterzuleiten. 25. FEHLERHAFTES PRODUKT: Der Lieferant ist dafür verantwortlich, den Käufer im Falle eines fehlerhaften Produkts zu benachrichtigen. Bei Nichtkonformitäten der Waren des Käufers muss der Lieferant vor dem Versand ab Werk des Lieferanten die Zustimmung der Qualitätssicherung des Käufers einholen. 26. PRODUKT- ODER PROZESSÄNDERUNGEN: Der Lieferant muss den Käufer informieren, wenn Änderungen an Produkten, Prozessen oder Produktionsstandorten vorgenommen wurden, die sich auf die Produktqualität oder Lieferung auswirken. 27. FREMDKÖRPERSCHADEN (FOD): Der Verkäufer muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das dem Käufer zur Verfügung gestellte Material und die Verpackung frei von Fremdkörperschäden (FOD) sind. 28. GEFÄLSCHTES MATERIAL: Der Verkäufer muss angemessene Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Lieferung vermuteter oder entdeckter gefälschter Produkte und Materialien verhindert wird.

  • 29. KOMPETENZ UND BEWUSSTSEIN: Der Verkäufer muss über wirksame Verfahren verfügen, um sicherzustellen, dass das Personal des Verkäufers: a. über die erforderliche Kompetenz verfügt, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Käufers erfüllt werden b. die Kompetenzanforderungen aller vertraglich vorgeschriebenen Normen erfüllen c. sich der folgenden Punkte bewusst sind:
    • ihr Beitrag zur Produktkonformität
    • ihr Beitrag zur Produktsicherheit
    • die Bedeutung ethischen Verhaltens

30. INTERAKTIONEN: Der Verkäufer muss dem Käufer alle Probleme mitteilen, die sich im Zusammenhang mit den Klauseln in diesem Dokument ergeben. 31. ENTWURFS- UND ENTWICKLUNGSKONTROLLE: Der Verkäufer muss über ein wirksames Verfahren zur Entwurfs- und Entwicklungskontrolle verfügen, wenn er den Entwurf und die Entwicklung firmeneigener Produkte durchführt. 32. LEISTUNG: Die Leistung des Verkäufers wird vom Käufer bewertet. Informationen zur Leistung werden dem Verkäufer nach Maßgabe des Käufers 33 zur Verfügung gestellt. TESTPROBEN: Sofern vertraglich vorgeschrieben, stellt der Verkäufer dem Käufer Testmuster zur Überprüfung und Validierung zur Verfügung. 34. KONFLIKTMINERALIEN: Am 22. August 2012 verabschiedete die Securities and Exchange Commission (SEC) die endgültige Regel für Konfliktmineralien zur Umsetzung von Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Act. Das Gesetz erlegt börsennotierten Unternehmen, deren Produkte Metalle enthalten, die aus als „Konfliktmineralien“ definierten Mineralien oder abgeleiteten Materialien dieser Metalle gewonnen wurden, Berichtspflichten der SEC auf. Die Metalle sind: Tantal, Zinn, Wolfram und Gold. Auf Anfrage muss der Verkäufer den Käufer darüber informieren, ob sein Produkt in irgendeiner Menge die unter dieses Gesetz fallenden Mineralien und deren Konfliktstatus (konfliktfrei, konfliktfrei oder unbestimmt) enthält. Wenn Sie Fragen zu Conflict Minerals haben, finden Sie Informationen unter http://www.sec.gov/News/Article/Detail/Article/1365171562058.

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